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30. Mineralien- und Fossilien Tage Ober-Olm vom 12.-13. OKTOBER 2024                      home

 

Veranstalter: Georgius Agricola Verein Mainz-Wiesbaden e.V. - GAV-

Veranstaltungsort: Ulmenhalle, Essenheimer Str. 17a, 55270 Ober-Olm,

Öffnungszeiten:  jeweils von  10:00 bis 17:00 Uhr

Börsenleitung: Ruth Göbel, Sandbachstr. 7, 65191 Wiesbaden

An Frau

Ruth Göbel

Sandbachstr. 7

D-65191 Wiesbaden


Tel.

E-Mail:

URL: www.gav-mainz.de


Anmeldung

Bitte den Code eingeben:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Der Gesamtbetrag ist spesenfrei unter dem Stichwort "GAV Börse 2024" auf das u. g. Konto anzuweisen. Die Tischreservierung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen und dem Eingang der Standgebühren. Es erfolgt eine schriftliche oder telefonische Benachrichtigung an den Aussteller. Einlass für Aussteller zum Aufbau am Samstag ab 7:00 Uhr.

Mit Unterzeichnung dieser Anmeldung erkenne ich die Teilnahmebedingungen der Mineralien- und Fossilientage Ober Olm ohne Einschränkung an.

 

 

 

 

Teilnahmebedingungen

 

 

 

1.      Aussteller

Aussteller können  Mineralien-, Fossilien-Sammler oder Fachhändler sein.

 

2.      Ausstellungsmaterial

Mineralien, Fossilien, Edelsteine, Systematik, Sammlerzubehör; Bergbauartikel, Schmuck max. 30 %

 

3.      Anmeldung

senden an:  Ruth Göbel, Sandbachstr. 7, 65191 Wiesbaden, oder  gav-mainz@t-online.de

 

4.      Kosten

Jeder Hallentisch (170cm x 60cm) kostet 35 € für die Dauer der Veranstaltung.

Eigene Tische kosten 15€ pro 100cm für die Dauer der Veranstaltung.

Bitte bei eigenen Tischen die genauen Maße angeben!

Die Tischreservierung ist erst nach der Bezahlung für den Veranstalter verbindlich! (Ziel: bis 29.09.2024).

Bei Bezahlung nach dem 29.09.2024 betragen die Gebühren je Tisch 5,00 € mehr!

 

Bankverbindung:    bitte beim Organisator erfragen.

 

5.      Aufbau

Am Samstag ab 7:00 Uhr, Sonntag ab 9:00 Uhr kann der Aufbau in der Halle beginnen.

Sorgen Sie bitte für Tischabdeckung und Frontabdeckung bis zum Boden.

Nach dem Aufbau (vor Börsenbeginn) müssen die Parkplätze vor dem Eingang für Kunden geräumt werden! Hinter der Halle ist ausreichend Parkraum.

Ausstellungsplätze müssen bis 9:30 Uhr belegt sein, sonst werden die Plätze anderweitig belegt. Untervermietung ist nicht möglich.

Nennen Sie uns bitte auf der Anmeldung auch die Länge eigener Aufbauten, für die keine Tische benötigt werden.

 

6.      Abbau

 Ab 17:00 kann der Abbau beginnen -bitte nicht vorher-. Bei Verlassen des Standes bitte eigenen Abfall und Müll selbst mitnehmen!!!!

 

 

7.      Standgestaltung

Der Veranstalter stellt dem Aussteller die in der Anmeldung bestellte Tischanzahl zur Verfügung.

Die weitere Gestaltung, insbesondere Tischabdeckung und Frontabdeckung bis zum Boden, ist Sache des Ausstellers,

Tischverbreiterung in den Freiraum hinter dem Tisch bedarf der Absprache mit dem Börsenleiter. Tischüberbau in die Gänge ist nicht erlaubt.

Leistungsaufnahme maximal 150 Watt pro Tisch.

    Pro Stand wird  max. 30 % Schmuck zugelassen.

 

 

 

8.      Auflagen

Jeder Aussteller verpflichtet sich durch Unterschrift auf der Anmeldung, für seinen Ausstellerplatz und seine Ausstattung die berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften, die feuer-, baupolizeilichen- und ordnungsamtlichen Vorschriften einzuhalten.

 

Auflage vom Ordnungsamt: Der Aussteller hat am Stand ein Schild mit Namen und kompletter Anschrift lesbar anzubringen. Dieses Schild liegt zu Börsenbeginn auf ihrem Tisch.

Ferner besteht Preisauszeichnungspflicht für alle angebotenen Produkte.

 

9.      Haftung

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen - und Sachschäden an den Ausstellungsständen und am Ausstellungsgut. Notwendige Versicherungen sind Sache der Aussteller. Der Aussteller haftet für alle von ihm oder seinen Beauftragten verursachten Schäden am festen oder beweglichen Inventar der Halle, insbesondere auch für die vom Veranstalter angemietete Standausstattung.

 

10.  Hausrecht, Ansprüche, Gerichtsstand

Zur Wahrung eines geordneten Ablaufs der Veranstaltung liegt das Hausrecht beim Veranstalter. Eventuelle Ansprüche gegen den Veranstalter sind innerhalb einer Woche nach der Veranstaltung beim Veranstalter anzuzeigen und gelten danach als verwirkt. Gerichtsstand ist Mainz.

 

11.  Datenschutzordnung für die Mineralien- und Fossilientage Ober Olm

Folgende Daten werden von ihnen gespeichert und verarbeitet:

- Name, Vorname, Anschrift

- Kommunikationsdaten (Telefon, Telefax, Mobilfunkverbindung, Emailadresse

Durch die Anmeldung zu den Mineralien- und Fossilientagen stimmen sie der rechtlichen Verwendung dieser Daten zu.

Zugestimmt haben sie damit auch der Weitergabe von Name und Vorname an das Ordnungsamt zur Erlangung der Marktgenehmigung.

E-Mailadresse und Telefonnummer werden zur Kommunikation zwischen Marktorganisation und Austellern benutzt.

Der Name wird von der Kassiererin zur Erstellung der Quittungen für die Standgebühr benutzt.

 

Weiterhin stimmen sie der Verwendung von Fotos zu, die einen Überblick über die Halle bieten und auch ihren Stand beinhalten können, zum Beispiel in Presse oder auf unserer Homepage.

 

Ohne diese Zustimmungen ist eine Teilnahme an den Mineralien- und Fossilientagen nicht möglich.

 

12.  Mit Unterzeichnung der Anmeldung sind oben genannte Bedingungen anerkannt.